Spenden + Zustiftungen

Die Schöffel Stiftung fördert folgende gemeinnützige Zwecke:

  • Wissenschaft, Kunst und Kultur, Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 1,5,7 AO)
  • Natur- und Umweltschutz, Tierschutz, Sport (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 8, 14, 21 AO)

mit überwiegend regionalem Hintergrund.

Unabhängig von den steuermindernden Möglichkeiten durch Spenden können auch Beiträge an Stiftungen zur Erhöhung des Stiftungskapitals (sogenannte Zustiftungen) steuermindernd geltend gemacht werden.

 

Die Schöffel Stiftung ist berechtigt, für Spenden oder Zustiftungen, die ihr zu Verwendung für obige Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen (= "Spendenbescheinigungen") nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs 1 EStDV) auszustellen.

 

Sollten Sie für Ihre Spende oder Zustiftung eine solche Zuwendungsbestätigung wünschen, geben Sie bitte bei der Überweisung Ihren Namen und Ihre Anschrift an. Wenn Sie mit Ihrer Spende ein bestimmtes Projekt unterstützen wollen, geben Sie dies bitte im Verwendungszweck Ihrer Überweisung an.

 

Zustiftungen erhöhen zunächst das Stiftungskapital. Die daraus erwirtschafteten Erträge kommen wiederum den Stiftungsprojekten zu Gute. Alle Spenden werden den von der Schöffel-Stiftung unterstützten Projekten zugeführt. Jeder Spenden-Euro hilft!

Spendenkonto

IBAN:   DE64 7012 0400 3128 8430 04

 

Konto   3128843004

BLZ      701 204 00

            bei der DAB Bank